Unsere Treffen
Jeden 3. Sonntag im Monat.
(Feb.-Nov.: 15 Uhr)
„Wohnpark Bülows Kamp“,
(Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Bülows Kamp 11
21337 Lüneburg
Kontakt:
Ingrid Waller
1.Vorsitzende
04135 – 8520
Induktive Höranlage:
Für Hörgeschädigte eine große Erleichterung
Induktive Höranlagen sollten in möglichst allen öffentlichen Gebäuden, in jeder Kirche, in den verschiedenen Einrichtungen für Bildung und Lehre sowie Freizeit und in den Seniorenheimen eingerichtet werden. Für öffentliche Neubauten sind induktive Höranlagen bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Technische Zusatzgeräte für den individuellen Gebrauch ermöglichen durch induktives Hören auch zu Hause leichteres Telefonieren und mehr Sprachverständnis beim Fernsehen.
Hörgeräte und Cochlea-Implantate (CI) können einen bestehenden Hörverlust nicht vollständig ausgleichen. Bei induktiven Höranlagen wird Sprache oder Musik, aufgenommen von einem Mikrofon, durch einen speziellen Verstärker aufbereitet und als elektromagnetisches Signal auf ein Kabel gegeben. Diese Signale werden von der Induktionsspule des Hörgerätes empfangen und wieder in akustische Signale umgewandelt. Der Hörgeschädigte hört bei der Schalterstellung „T“ oder „MT“ das Gesprochene in unverzerrter Hi-Fi-Qualität und in optimaler Lautstärke. Sämtliche Stör- und Nebengeräusche werden ausgeschaltet. Auch die Entfernung wird überbrückt, der Schwerhörige hört die Sprache unmittelbar, direkt und deutlich im Ohr.